Eingliederungshilfe im Wandel, sozial stark, partnerschaftlich, wirtschaftlich tragfähig

Koalitionsvertrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und FW in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für die 17. Wahlperiode

Präambel

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und FW in der Verbandsversammlung des LWV Hessen vereinbaren auf Grundlage dieses Vertrages für die restliche Zeit der Wahlperiode bis 2026 eine Zusammenarbeit in Form einer Koalition. Die Fraktionen wollen sachlich, verlässlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Die vier Fraktionen sind sich über die folgenden maßgeblichen Aspekte einig:

  • Gemeinsam wollen wir für Menschenmit Behinderungen in Hessen eine sichere Zukunft schaffen. Dafür stellen wir mit dem Koalitionsvertrag zentrale Weichen für Inklusion, Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit und Finanzierbarkeit.
  • Als tragende Koalition im LWV Hessen wollen wir Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Erwachsenenalter sicherstellen. Der LWV Hessen ist der Garant für gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen in Hessen. Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich in ihrem Sozialraum leben können. Wir werden eine bedarfsgerechte, praxistaugliche sowie individuelle Hilfeplanung ermöglichen und dabei die Steuerung der vorhandenen finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen im Blick behalten. Individuelle Bedürfnisse werden dabei nicht zwangsläufig zu Bedarfen.
  • Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat deutschlandweit für deutliche Kostensteigerungen insbesondere auch in Hessen gesorgt. Gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen stehen wir in der Pflicht, alles zu tun, um mit geeigneten Steuerungsmaßnahmen der enormen Kostendynamik in der Eingliederungshilfe entgegenzuwirken. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die Haushaltsführung des LWV Hessen unter die Gebote der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit stellen. Die Erkenntnisse aus dem Controlling wollen wir stärker in die Steuerungsprozesse auf allen Ebenen integrieren.
  • Wir verstehen uns im Auftrag unserer Träger als zuverlässiger Kooperationspartner für Leistungsberechtigte, Leistungserbringer und für unsere Mitarbeiter. Zusammen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Leistungserbringern sowie den Vertretungen der Menschen mit Behinderungen soll der LWV Hessen im partnerschaftlichen Einvernehmen Strukturen schaffen, die über gleichermaßen qualitätsorientierte, wie effiziente Rahmenbedingungen die Zukunft der Eingliederungshilfe in Hessen im Sinne der betroffenen Menschen absichern.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass der LWV Hessen keine „systemwidrigen Leistungen“ mehr zu erbringen hat, die nicht zu den originären Leistungen der Eingliederungshilfe zählen.
  • Der LWV Hessen ist für Menschen mit Behinderungen ein kompetenter Partner in der Eingliederungshilfe und ein wichtiger Garant für ein einheitliches Leistungsspektrum in ganz Hessen. Wir sichern daher seinen Fortbestand, seine Aufgabenwahrnehmung sowie seine Weiterentwicklung zu einem modernen Sozialdienstleister.
  • Die Attraktivität des LWV Hessen als Arbeitgeber ist uns sehr wichtig. Durch wertschätzendes Personalmanagement und Beteiligung an Veränderungsprozessen wollen wir den Personaleinsatz bedarfsorientiert ausrichten sowie vorhandenes Fachwissen und Erfahrungen gezielt in die Weiterentwicklung der Organisation einbringen.
  • Die Erfolgsgeschichte der Vitos gGmbH werden wir fortsetzen und die Kernkompetenz als größter Träger psychiatrischer Krankenhäuser in Hessen weiterentwickeln.
  • Der LWV Hessen und seine Gedenkstätten leisten seit Jahrzehnten eine überaus wertvolle Arbeit. Die Gedenkstätte Hadamar als zentraler Ort lebendiger Erinnerungskultur soll gestärkt werden und einen wichtigen Beitrag zur werteorientierten politischen Bildung leisten.

Der Mensch im Mittelpunkt

  • Der LWV Hessen steht für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
    und des BTHG. Er fördert die Inklusion, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Teilhabe in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung. Die Selbstbestimmung und Beteiligung von Menschen mit Behinderung ist dabei ein zentrales Element. Die Menschen mit Behinderungen sollen so selbstständig wie möglich außerhalb der besonderen Wohnformen leben können.
  • Der LWV Hessen steht zu einer fortschrittlichen Personenzentrierung und Sozialraumorientierung.
    Personenzentrierung bedeutet für uns, die Bedarfe der Menschen mit Behinderung angemessen zu ermitteln. Dabei ist ebenfalls der sozialräumliche Kontext zu berücksichtigen. Sozialräumliche nichtprofessionelle Unterstützungsmöglichkeiten sind mit einzubeziehen.
  • Das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen ist zu beachten. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Unterschieden oder besonderen Bedürfnissen, gleichwertig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nicht jedes formulierte Bedürfnis entspricht einem durch die Allgemeinheit zu finanzierendem Bedarf. Es handelt sich vielmehr um einen Aushandlungsprozess, bei dem der LWV Hessen die sozialrechtlichen Vorgaben der Eingliederungshilfe zu beachten hat. Die Eingliederungshilfe macht Beteiligung möglich. Allerdings ist es nicht nur aus sozialrechtlicher Perspektive erforderlich, leistungsberechtige Personen nur im notwendigen Maß zu unterstützen, sondern auch aus fachlich-pädagogischer Sicht, um ihre Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit zu fördern. Die Ermöglichung der notwendigen Hilfen und Förderung gewährleistet Selbstbestimmung.

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hessen

  • Die Eingliederungshilfe auf Bundesebene, auf hessischer Landesebene und auch der LWV Hessen befinden sich nicht nur in einer schwierigen finanziellen Situation, sondern auch die personellen und organisationalen Herausforderungen sind kritisch. Ein grundlegender Wandel ist daher auf allen Ebenen erforderlich, um der zentralen Aufgabe gerecht zu werden, den Bedarfen der Menschen zu entsprechen und dies so praxisnah sowie ressourcenorientiert wie möglich umzusetzen. Die Koalitionäre werden den LWV Hessen in diesem Prozess unterstützen.
  • Die Umsetzung des BTHG durch ein spezifisch hessisches personenzentriertes Vergütungssystem mit entsprechenden Regelungen in den derzeitigen Rahmenverträgen führt zu erheblichen Schwierigkeiten. Das aufgebaute System hat sich in der Praxis nicht bewährt und führt offenkundig zu nicht länger leistbaren Situationen auf allen Ebenen des Verbandes sowie auch der Leistungserbringer. Dadurch erleben wir einen besorgniserregenden Zustand der Eingliederungshilfe in Hessen. Die personellen, organisationalen und auch finanziellen Allzeithochs auf allen Seiten sind vor dem Hintergrund schwindender Ressourcen im Bereich des Fachpersonals und finanzieller Rahmenbedingungen nicht länger akzeptabel und müssen nachhaltig verändert werden.
  • Die Koalitionäre sind sich deshalb darüber einig, einen Paradigmenwechsel in der hessischen Eingliederungshilfe vorzunehmen. Mit dieser Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hessen wollen wir die Umsetzung des BTHG inklusiv, nachhaltig, verlässlich und dauerhaft finanzierbar gestalten, damit wir für die leistungsberechtigten Menschen aus Hessen deren Teilhabeansprüche auch in Zukunft sichern.
  • Die Koalitionäre sind sich ebenfalls darüber bewusst, dass ein Umsteuern vorhandener Prozesse eine Aufgabe ist, die Zeit, Kraft und Standhaftigkeit erfordert. Hierzu sind die Koalitionäre im Sinne der Aufgabe bereit.
  • Folgende Punkte sollen neu geregelt werden:
    • Trennung von Personenzentrierung und personenzentrierter Vergütung.
    • Entbürokratisierung und Vereinfachung der Verfahren für eine bessere und effizientere Bearbeitung für die Mitarbeiter des LWV Hessen und die Beschäftigten der Leistungserbringer.
    • Verlässliche Finanzierungsgrundlagen für den LWV Hessen, seine Träger sowie alle am Prozess Beteiligten.
  • Eine veränderte Leistungs- und Finanzierungssystematik muss eine bedarfsgerechte, praxistaugliche sowie individuelle Hilfeplanung in angemessener Zeit ermöglichen und dabei die Steuerung der vorhandenen Ressourcen (finanziell, organisatorisch und personell) im Blick behalten.
    • Hierzu bedarf es unter anderem der stringenten Weiterführung der begonnenen Revision der Aufbauorganisation. Dies unterstützen wir als Koalition.
    • Wir werden dabei im Blick haben, dass alle relevanten Akteure die herausfordernden finanziellen und personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beachten, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nachhaltig finanzierbar zu gestalten.
  • Wir wollen die Verwaltung dabei unterstützen, diese Vorgaben in Verwaltungshandeln umzusetzen. Hierbei ist uns besonders wichtig:
    • Veränderung der Zugangs- und Verlaufsteuerung und damit zusammenhängender Instrumentarien der Hilfeplanung. Die Verfahren sollen möglichst bürokratiearm und praxistauglich sein.
    • Prüfung einer externen Evaluation der bisherigen Verfahren der Leistungs- und Finanzierungssystematik und damit verbundener Umstellungen.
    • Finanzierungsalternativen sollen bereits im Jahr 2025 als Modellprojekte begonnen werden. Dabei sind als Maßstab durchführbare, praktisch abbildbare und ressourcenschonende Verfahren anzulegen.
    • Prüfung von Standards und Verfahren vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftekräftemangels und der finanziellen Herausforderungen.
    • Die Regulierungsdichte und -tiefe in der gesamten Verwaltung des LWV Hessen sind kritisch zu betrachten.
  • Zur Erreichung der Ziele sind Mindeststandards zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu definieren und umzusetzen. In dem Rahmen sind insbesondere die Instrumente zur Bedarfsermittlung und die Antragsverfahren zu vereinfachen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind weiter auszuschöpfen und die Unterstützungspotentiale der Künstlichen Intelligenz zu nutzen.
  • Des Weiteren sind im Projekt „Teilhabe Hessen“ unter anderem mögliche Formen der künftigen Leistungs- und Finanzierungssystematik und der Zugangs- und Verlaufssteuerung regional zu erproben und ggf. daraus abgeleitet die Rahmenverträge mit dem Ziel der hessenweiten Einführung dieser Instrumente neu zu verhandeln und anzupassen.
  • Die bestehende Aufbauorganisation ist auf Basis dieser künftigen fachlichen Ausrichtung und der hessenweit einzuführenden Instrumente zu evaluieren. Hierbei sind
    • die Notwendigkeiten der bestehenden aufbauorganisatorisch-funktionalen Trennungen von Aufgaben (insbesondere die Schnittstelle zwischen Einzelfallhilfe und Bedarfsermittlung/Teilhabeplanung) und
    • die Zusammenführung von Verantwortung und Kompetenzen ausgerichtet am Kernprozess zu prüfen.
  • Das BTHG, das eigentlich die Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung erleichtern sollte, entpuppt sich in der Umsetzung als „Bürokratiemonster“. Daher wird sich der LWV Hessen, gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag, dafür einsetzen, dass Änderungen im BTHG vorgenommen werden, damit die Leistungsgewährung für alle beteiligten Akteure wieder praktikabler wird. Ergänzend werden wir auf allen fachlichen Ebenen für eine Neuordnung der auf das BTHG zurückzuführenden finanziellen Belastungen werben.

Der LWV Hessen als moderner Sozialdienstleister

  • Die aktuelle Situation des LWV Hessen ist Anlass dafür, die Entwicklung der Verwaltung auf Vereinfachung, Reduzierung oder Abschaffung von Regelungen und Verfahren hin auszurichten, um die Arbeit effizienter, transparenter und bürgernäher zu gestalten. Ziel sollte es sein, insbesondere die Personalnotwendigkeiten und Effizienzen im Bereich der Eingliederungshilfe einer Neubetrachtung zuzuführen und den Personalbedarf am zukünftigen System auszurichten.
  • Für die künftige organisationale und fachliche Entwicklung des LWV Hessen bedeutet dies, dass nachhaltig finanzierbare Leistungssysteme und effiziente Verwaltungsstrukturen für die Kostenträger im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die übergeordneten vorrangigen Zielsetzungen sind. Verfahrensanweisungen oder Instrumentarien dürfen aufgrund ihrer Verwaltungsvorgaben oder Komplexität nicht dazu beitragen, dass notwendige Unterstützungsleistungen nicht oder verzögert bei den Menschen ankommen.
  • Aufgrund der zentralen Wahrnehmung der Aufgaben der Eingliederungshilfe für ganz Hessen ist der LWV Hessen in der Lage, diese Ziele umzusetzen.
  • Effizienz und Bürgerorientierung sind zwei Seiten derselben Medaille. Eine moderne prozessorientierte Verwaltung kann durch Digitalisierung und klare Strukturen beides erreichen. Unser Ziel ist es, die Aufgaben, Strukturen und Standards in allen Bereichen des LWV Hessen systematisch zu überprüfen, um Optimierungsmöglichkeiten in Personal- und Organisationsstrukturen zu identifizieren. Dabei streben wir an, unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Arbeits- und Fachkräftemangels eine Aufbau- und Ablauforganisation zu gestalten, die sich konsequent an den Kernprozessen der Aufgabenstellung des LWV Hessen orientiert und die Zukunftsfähigkeit der Organisation nachhaltig sichert.
  • In diesem Rahmen sind folgende Ziele leitend:
    • Die Bearbeitungsstandards und die daraus folgende Ablauf- und Aufbauorganisation sind vorrangig an der Effizienz orientiert.
    • Die Steuerung im LWV Hessen ist transparent, vorrangig an effizienzbezogenen Kennzahlen orientiert.

Der LWV Hessen als attraktiver Arbeitgeber

  • Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der LWV Hessen dauerhaft motiviertes, qualifiziertes und ausreichendes Personal. Wir wollen daher die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Attraktivität des LWV Hessen erhalten und für qualifizierte Fach- und Führungskräfte noch attraktiver werden.
  • Wir wollen eine moderne Führungskultur im LWV Hessen stärken, die von Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und auch wirtschaftlicher Weitsicht geprägt ist. Dabei bauen wir die Rahmenbedingungen aus, die eine offene Fehlerkultur ermöglichen, um kontinuierliche Verbesserungsprozesse zu erreichen. Dabei sollen verbindliche Standards für Compliance-Prozesse geschaffen werden, die klare Orientierung bieten und Vertrauen stärken.
  • Als Koalition stehen wir für die Potenziale im ländlichen Raum. Diese sollen genutzt werden, indem wir gute Arbeitsbedingungen beispielsweise durch Nutzung aller Formen von Telearbeit und Homeoffice schaffen und flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle ausbauen.
  • Wir wollen die Verwaltung dahingehend unterstützen, durch zielgerichtete Personalentwicklungsmaßnahmen die Zufriedenheit sowie die Mitarbeitermotivation zu steigern.
    Zur langfristigen Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten wird das betriebliche Gesundheitsmanagement gezielt ausgebaut. Neben präventiven Angeboten zur physischen und psychischen Gesundheit sollen auch strukturelle Bedingungen stärker in den Blick genommen werden, die ein gesundes Arbeiten ermöglichen.
  • Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden wir den Ausbau moderner Personalgewinnungsmaßnahmen vorantreiben. Dies beinhaltet beispielsweise die Einführung eines digitalen Karriereportals sowie den Ausbau der Image- und Recruiting-Maßnahmen auf Social-Media-Kanälen.
  • Dem Prozess der Einarbeitung und der Integration neuer Mitarbeiter, inklusive aller Maßnahmen, die diese Integration unterstützen, wollen wir höchste Priorität einräumen und ein entsprechendes Onboarding-Konzept fortentwickeln.
  • Wir stärken durch gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote die Kompetenzen der Mitarbeiter und schaffen so eine zukunftsfähige und anpassungsfähige Verwaltung. Ein wichtiger Baustein ist die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter und die Sensibilisierung für Informationssicherheit.
  • Die zukünftigen Fachkräfte des LWV Hessen wollen wir bedarfsgerecht ausbilden und die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung ausbauen. Eine verstärkte Ausbildung im Bereich Bachelor of Arts – Digitale Verwaltung soll die bei der digitalen Transformation des LWV Hessen erforderlichen Fachkräfte bereitstellen. Wir wollen zusätzlich die Kooperation mit externen Hochschulen für weitere duale Studiengänge anstoßen. Besonders im Fokus sollen dabei soziale Studiengänge stehen. Absolventen bringen die für die Arbeit des LWV Hessen wichtigen sozialfachlichen Kompetenzen mit, die um die verwaltungsspezifischen Themen ergänzt werden. So schaffen wir neue Zugänge zum Arbeitsmarkt und stärken gleichzeitig die fachliche Vielfalt innerhalb des LWV Hessen.
  • Der LWV Hessen steht mit seinem Auftrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Hessen zu stärken, für eine sinnstiftende und gesellschaftlich relevante Arbeit. Diese sozialen Inhalte sollen noch stärker in den Fokus der Arbeitgebermarke gerückt werden, um engagierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
  • Wir wollen die Verwaltung als Koalition dahingehend unterstützen, messbare Ziele zu definieren, die verlässlich und schnell Personalressourcen für Krisenpräventionen bereitstellen, um Arbeitsrückständen in der Kernverwaltung gezielt vorzubeugen.
  • Zur besseren Steuerung und Weiterentwicklung des Personalbereiches wollen wir die Verwaltung dahingehend unterstützen, dass die Nutzung von Kennzahlen systematisch ausgebaut wird.
  • Die sich durch digitale Lösungen im Bereich Künstlicher Intelligenz bietenden Chancen wollen wir zur Entlastung des vorhandenen Personals und zur Effizienzsteigerung nutzen.

Finanzen und Controlling

  • Im Transformationsprozess des LWV Hessen kommt dem Fachbereich Finanzen eine besondere Bedeutung zu.
  • Auch in Zukunft werden wir weiterhin mit größter Sorgfalt die Eckwerte und die Haushaltsplanung
    vornehmen, auf die sich die Träger des LWV Hessen verlassen können, um die gesetzlichen Aufgaben des Verbandes zu erfüllen.
  • Durch die passgenaue Abrechnung der sozialen Leistungen werden wir die Liquidität der Leistungserbringer für die erbrachten Leistungen gewährleisten. Mit einer vermehrten digitalisierten Abrechnung wollen wir den wirtschaftlichen Personaleinsatz für diese Aufgaben weiter stärken.
  • Das bisherige Kennzahlensystem, welches sich bereits u. a. als Früherkennungswarnsystem etabliert hat, ist unter den aktuellen Gesichtspunkten aufgaben- und ressourcenorientiert weiterzuentwickeln. Die Erkenntnisse der Kennzahlen sind zukünftig stärker in den Steuerungsprozess zu integrieren.
  • Unterstützend werden wir hier vermehrt auf digitale Plattformen setzen, die bei der Visualisierung und Analyse von Daten helfen, fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Einbindung von Mitarbeitern und Personalvertretungen am Transformationsprozess

  • Die aktive und frühzeitige Beteiligung der Mitarbeiter sowie insbesondere der Personal- und Schwerbehindertenvertretungen ist ein zentraler Bestandteil, um Vertrauen zu stärken sowie vorhandenes Fachwissen und Erfahrungen gezielt in die Weiterentwicklung der Organisation einzubringen.
  • Wir als Koalitionsfraktionen wollen, dass Veränderungen gemeinsam gestaltet werden, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln und Akzeptanz für neue Strukturen und Prozesse zu erhöhen. Ziel ist es, Arbeitsabläufe spürbar zu vereinfachen und für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung Entlastungen im Arbeitsalltag zu schaffen.

Partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in Hessen

  • Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hessen wird es die zentrale Aufgabe des LWV Hessen sein, gemeinsam mit der Trägerlandschaft zeitnah einfache, praktikable und finanzierbare Verfahrensweisen für die Eingliederungshilfe in Hessen zu entwickeln und dabei eine personenzentrierte und sozialraumorientierte Leistungsgewährung sicherzustellen. Dazu sollten zusammen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Leistungserbringern sowie den Vertretungen der Menschen mit Behinderung im partnerschaftlichen Einvernehmen Strukturen geschaffen werden, die über gleichermaßen qualitätsorientierte wie effiziente Rahmenbedingungen die Zukunft der Eingliederungshilfe in Hessen im Sinne der betroffenen Menschen absichern. Klar muss dabei die Zielsetzung sein, dass alle relevanten Akteure die herausfordernden finanziellen und personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stets im Blick haben.
  • Allen Verfahrensbeteiligten der sozialen Transferleistungen ist bewusst, dass es eine gemeinsame Kostenverantwortung gibt. Es gilt, die Kostendynamik in der Eingliederungshilfe maßgeblich zu reglementieren und in sämtlichen Bereichen und auf allen Seiten die Aufgaben, Strukturen und Standards kritisch zu beleuchten mit dem Ziel, signifikante Einsparpotentiale personell und organisatorisch zu identifizieren und umzusetzen.
  • Eine angemessene Präsenz in den Regionen Hessens bleibt für uns ein wichtiger Bestandteil einer kooperativen Eingliederungshilfe. Wir werden eine enge Verzahnung mit den externen regionalen Akteuren durch den Einsatz verschiedener Kommunikationsformate wie Teilhabekonferenzen sicherstellen. Dies ist von hoher Bedeutung. Gleichzeitig werden wir prüfen, welche Präsenz in der Fläche dazu am besten geeignet ist. Hierbei werden wir die Funktion und Aufgabe der Regionalverwaltungen und der Einrichtungen von „LWV vor Ort“ prüfen.

Systemwidrige Leistungen und andere Leistungen

  • Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass sie sich weiterhin verstärkt auf allen Ebenen dafür einsetzen werden, keine systemwidrigen Leistungen aus kommunalen Mitteln der Eingliederungshilfe zu finanzieren. Ziel ist es, die Verantwortung für diese Leistungen an die eigentlich zuständigen Kostenträger abzugeben. Hierzu bedarf es unter anderem gesetzlicher Neuregelungen, die ebenfalls gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Land Hessen auf den Weg gebracht werden sollen. Die im aktuellen Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung vereinbarte Bundesratsinitiative zur Neuregelung des § 43a SGB XI wird die Koalition aktiv einfordern.
  • Wir werden uns nachhaltig dafür einsetzen, dass gemeinsam mit dem Land Hessen eine Vereinbarung getroffen wird, wie sich das Land an der Betreuung für ehemalige forensische Patienten, Sicherungsverwahrte und Menschen mit hohem Gefährdungspotential, die der Eingliederungshilfe zugeordnet werden, beteiligt.
  • Ein Anteil an ehemaligen forensischen Patienten wird nach der Entlassung dem Leistungsbereich der Eingliederungshilfe zugeordnet. Dies führt oft zu einem erhöhten Sicherungs- und Betreuungsaufwand. Ungeklärt sind bisher die (Kosten-)Zuständigkeiten bei den Patienten/Menschen mit Behinderungen mit entsprechenden Gefährdungspotentialen (Auto- und Fremdaggressionen) und möglichen damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen. Diesen Themenblock wollen wir aktiv angehen.
  • Bei der Finanzierung von Menschen mit Suchterkrankung in Fachkliniken zur medizinischen Rehabilitation sind gesetzliche Neuregelungen erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen Personenkreis, der nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen wird und dem nur noch der Weg in die Eingliederungshilfe bleibt. Hier sind gesetzliche Neuregelungen notwendig, damit dieser Personenkreis in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen bzw. des SGB V überführt werden kann und Selektionsprozesse vermieden werden.
  • Ferner werden wir uns für den Ausbau der Soziotherapie in Hessen gemäß § 37 SGB V einsetzen. Derzeit gibt es noch hohe Hürden für die Zulassung. Soziotherapie ist derzeit in Hessen und auch im Bund ein weitgehend unbekanntes Leistungsangebot, was aufgrund der niedrigen Vergütung, die die Krankenversicherung zahlt, für mögliche Leistungserbringer kaum kostendeckend erbracht werden kann. Deshalb kommt diese vorrangige Leistung des SGB V in der Praxis kaum zur Anwendung. Leistungen, die durch die Soziotherapie insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbracht werden könnten, werden deshalb ausschließlich durch die Eingliederungshilfe erbracht. Bestrebungen des LWV Hessen, die Soziotherapie voranzubringen, sind bisher nahezu ausnahmslos auf der administrativen Ebene gescheitert. Wir werden gemeinsam mit dem Land Hessen eine politische Lösung suchen.

Inklusiver Arbeitsmarkt

  • Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs ist es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Die Koalitionsfraktionen bekennen sich dazu, die Teilhabe zum Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  • Wir wollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Integrationsamtes den Übergang in den Arbeitsmarkt von jungen Menschen mit Behinderungen und herausfordernden Vermittlungsschwierigkeiten unterstützen. Ein automatischer Übergang von der Schule direkt in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) ist nicht Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Beim Übergang von Schule zu Beruf sollen insbesondere die Möglichkeiten der Integrationsfachdienste genutzt werden.
  • Im Besonderen wollen wir zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit und der Landesregierung die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker ermöglichen. Hierzu wollen wir die Möglichkeiten des Budgets für Ausbildung und aus dem Arbeitsmarktprogramm HePAS nutzen.
  • Die Koalition begrüßt die Möglichkeiten des Budgets für Arbeit. Inklusion bedeutet die Schaffung echter Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt, ohne auf die Leistung der Eingliederungshilfe angewiesen zu sein. Wir haben dabei die Entwicklung von guten Steuerungsinstrumentarien im Fokus, um Übergänge von der Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, insbesondere aus den Betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen, zu erreichen.
  • Die Koalition ist sich darüber einig, dass die Werkstätten nach wie vor für Menschen, die nicht außerhalb der WfbM einen Arbeitsplatz wahrnehmen können, geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten darstellen und die Werkstätten auch in Zukunft für die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen unerlässlich sind.
  • Mehr Schwerbehindertenbeschäftigung ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Anliegen, für das der LWV Hessen steht. Für mehr Schwerbehindertenbeschäftigung und um Inklusion voranzutreiben, braucht es vor allem eine noch gezieltere Beratung für Arbeitgeber aus einer Hand. Berufliche Chancen von schwerbehinderten Menschen müssen gemeinsam mit allen Netzwerkpartnern vor Ort stärker betrachtet werden. Die Koalition unterstützt das Integrationsamt in seinen Bemühungen, als Partner der Unternehmen neue Wege zu erproben.
  • Wir wollen die Unternehmen bei ihrem Weg in die Inklusion unterstützen und sie dabei von bürokratischen Hemmnissen entlasten. Vor allem stehen wir als Koalition für praxistaugliche und Menschen zugewandte möglichst bürokratiearme Lösungen.
  • In diesem Zusammenhang werden wir auf das Land Hessen zugehen und für weitere Vorhaben des Integrationsamtes werben. Mit Mitteln der Ausgleichsabgabe sollen in diesem Sinne gemeinsam mit allen Beteiligten Modellprojekte erarbeitet und umgesetzt werden.
  • Frauen mit einer Schwerbehinderung werden von dem allgemeinen Arbeitsmarkt selten aufgenommen. Die Kombination aus Geschlechtsungleichheit und Diskriminierung aufgrund der Behinderung stellt eine besondere Hürde dar. Im Rahmen der Möglichkeiten wird der LWV Hessen besondere Projekte und Maßnahmen ergreifen, um Frauen mit einer Schwerbehinderung eine Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.
  • Wir wollen die Verwaltung dahingehend unterstützen, dass mit allen Akteuren das Arbeitsmarktprogramm HePAS weiterentwickelt und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsamtes (u. a. hessenweite Kampagne) bekannter wird. Die Beziehungen zu den hessischen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern sind hierbei ebenso auszubauen wie eine stärkere Zusammenarbeit zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).
  • Inklusionsbetriebe haben einen wichtigen sozialen Auftrag. Sie bieten Menschen jenseits der Werkstatt eine Perspektive und eine berufliche Teilhabemöglichkeit im ersten Arbeitsmarkt. Wir werden die Förderung von Inklusionsbetrieben weiterhin auf eine sichere Basis stellen, um Arbeitsplätze zu sichern und mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen zu können.

Unsere Zukunftsschulen

  • Als Schulträger steht der LWV Hessen in der Verantwortung, bestmögliche Rahmenbedingungen
    für die Beschulung junger Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Mit dem Konzept „Unsere Zukunftsschulen“ haben wir ein Leitbild für die weitere Entwicklung geschaffen.
  • Auch der derzeit fortgeschriebene Schulentwicklungsplan wird Richtlinien für die Arbeit des Fachbereichs definieren. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Ausbau des Übergangs Schule-Beruf. Die weitere Gestaltung der Berufsorientierungsprozesse durch z. B. Übergangslotsen sollte geprüft sowie die regionale und überregionale Netzwerkbildung in den Herkunftsregionen der Schülerinnen und Schüler weiter ausgebaut werden.
  • Neben unseren eigenen Schulstandorten wollen wir mit Leistungen wie der speziellen interdisziplinären Frühförderung und den Mediotheken Hören und Sehen unser Ziel weiterverfolgen, möglichst vielen Kindern den Besuch von Regelschulen zu ermöglichen. Beide Instrumente bilden grundlegende Steuerungselemente zur Vermeidung von Folgekosten in der Eingliederungshilfe.
  • Eine zentrale Herausforderung wird es sein, die notwendigen Fachkräfte insbesondere im erzieherischen Bereich zu gewinnen. Neue Wege der Fachkräftegewinnung im In- und Ausland sollen dazu gegangen werden. Insbesondere soll geprüft werden, wie die Ausbildung an den Schulstandorten umgesetzt werden kann.
  • Wir bekennen uns zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf. Die Zahl und Qualität geeigneter Internatsplätze soll im Sinne einer inklusiven Bildung kontinuierlich überprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Modernes Baumanagement

  • Wir werden das Baumanagement zu einem internen Dienstleister weiterentwickeln, der dazu beiträgt, dass die räumlichen und baulichen Grundlagen für die vielfältigen Aufgaben des Verbandes mit dessen bautechnischer Expertise effizient und ressourcenorientiert bereitgestellt werden. Hierfür ist besonders mit den Fachbereichen Zentrale Verwaltungsangelegenheiten und Überregionale Schulen eine enge Verzahnung unerlässlich. Die in Hessen eröffneten Möglichkeiten einer einfachen Anwendung des Vergaberechtes sind zu nutzen und in Zusammenarbeit mit der Revision einfache Verfahrensschritte bei der Umsetzung des Vergaberechtes zu vereinbaren.
  • Immens gestiegene Baukosten können nicht ohne Reaktion hingenommen werden. Es gilt, Flächenbedarfe kritisch zu analysieren und technische Möglichkeiten wirtschaftlich abzuwägen. Hierzu gehört auch die Frage, ob durch die Auswirkungen der Telearbeit insgesamt weniger Bürofläche nötig ist oder in Zukunft sein wird.
  • Nicht zwingend erforderliche Erneuerungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen werden wir hinterfragen, jedoch immer auch im Bewusstsein unserer Verantwortung als Immobilieneigentümer und Arbeitgeber.
  • Im Fachbereich Baumanagement ist das Energiemanagement angesiedelt. Mit der neu geschaffenen Stelle für das CO2- und Klimamanagement werden wir insbesondere wirtschaftlich sinnvolle Energiesparmaßnahmen effektiver umsetzen.
  • Aufgrund des Fachkräftemangels, insbesondere im technischen Bereich, gilt es, vorausschauend und wirtschaftlich zu planen und uns als attraktiver Arbeitgeber weiterhin sicher und effektiv aufzustellen. Dazu prüfen wir das Angebot entsprechender Studiengänge für unser eigenes Personal.

Entwicklungskonzept Stiftungsforsten Kloster Haina

  • Die Stiftungsforsten Kloster Haina stehen vor großen Herausforderungen durch die Folgen des Klimawandels und erheblicher Kalamitäten der vergangenen Jahre. Sie sollen als leistungsfähiger, nachhaltig wirtschaftender Betrieb weiterentwickelt werden. Ziel ist eine stiftungsrechtlich konforme Bewirtschaftung, die ökologischen Anforderungen ebenso gerecht wird wie wirtschaftlichen Erfordernissen. Wir werden den Wald klimaresilient und zukunftsfähig gestalten. Naturverjüngung, der Einsatz standortgerechter Baumarten und die Entwicklung strukturreicher Mischwälder stehen im Mittelpunkt. Zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und zur Umsetzung der waldbaulichen Ziele sollen Förderprogramme des Bundes und anderer Fördermittelgeber gezielt genutzt und aktiv
    eingeworben werden.
  • Die Koalition setzt auf eine stärkere unternehmerische Ausrichtung mit der Erschließung zusätzlicher Diversifikationen – dazu prüfen wir zum Beispiel Ökopunktehandel, Bestattungswälder oder Beiträge zur Energiegewinnung durch Photovoltaik, Biomasse und perspektivisch Windkraft – unter Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
  • Der LWV Hessen soll die Rolle des Treuhänders verantwortungsvoll wahrnehmen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit bleibt dabei zentrales Kriterium. Interne Strukturen, IT und Verwaltungsprozesse sollen weiter professionalisiert werden, um die Handlungsspielräume des Forstbetriebs langfristig zu sichern.

Vitos gGmbH

  • Die Vitos gGmbH ist größter Betreiber psychiatrischer Kliniken in Hessen. Die erfolgte Ausgründung bewerten die Koalitionspartner übereinstimmend als Erfolgsgeschichte. Mit der beschlossenen strategischen Weiterentwicklung der Vitos gGmbH zu einer auch operativ tätigen Holding mit mehreren Geschäftsführern wurden wichtige zukunftsweisende Schritte eingeleitet. Insbesondere der Klinikbereich ist aktuell von der größten Finanzierungskrise seit Jahrzehnten betroffen. Mit den umgesetzten Strukturänderungen ist Vitos für diese schwierige Phase gut gerüstet. Gleichwohl werden wir Vitos bei weiteren Anpassungen an die Rahmenbedingungen unterstützen. Der LWV Hessen soll auch künftig alleiniger Gesellschafter der Vitos gGmbH und ihrer Töchter bleiben. Eine gute Abstimmung der Geschäftsführung mit den Organen des LWV Hessen ist ein kritischer Erfolgsfaktor. Fragestellungen zur Erweiterung oder Aufgabe von Beteiligungen der Vitos GmbH und ihrer Töchter prüfen wir im konkreten Einzelfall.
  • Vitos soll seine Kernkompetenz als Träger psychiatrischer Krankenhäuser in Hessen weiterentwickeln. Dabei wird die Digitalisierung in Zukunft eine immer größere Rolle einnehmen. Der von Vitos gegründeten „Gesellschaft für Digitale Gesundheit gGmbH“ sind mittlerweile fast alle großen kommunalen Psychiatrieträger als Gesellschafter beigetreten. Die Aufnahme weiterer Gesellschafter insbesondere aus dem kommunalen Bereich unterstützen wir.
  • Die Koalitionspartner bekräftigen ihre Bereitschaft, der Vitos gGmbH strategische Kooperationen mit anderen Klinikbetreibern unter Ausschluss eines Haftungsrisikos für den LWV Hessen zu ermöglichen.
  • Angesichts zunehmender psychischer Belastungen in der Bevölkerung kommt einer ressourcenschonenden und sektorenübergreifenden Versorgung hohe Bedeutung zu. Dies gilt für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche. Es gilt: Mehr präventiv, ambulant, aufsuchend und tagesklinisch, aber weniger stationär. In diesem Sinne unterstützen wir die Vernetzung der stationären Psychiatrie mit somatischen Häusern, stationsäquivalente Behandlung sowie die Tätigkeit psychiatrischer Institutsambulanzen, insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Diesen Transformationsprozess unterstützt der LWV Hessen. In der Eingliederungshilfe stehen der LWV Hessen und Vitos in besonderer Verantwortung für Menschen mit erhöhtem Bedarf.

ANLEI-Service GmbH

  • Mit der ANLEI-Service GmbH stellt der LWV Hessen eine spezialisierte Software für den überschaubaren Markt der überörtlichen Eingliederungshilfe zur Verfügung. Ein vergleichbares
    Produkt ist am Markt nicht zu finden. Wir wollen, dass das Softwareportfolio laufend weiterentwickelt und dabei Digitalisierungspotenziale konsequent genutzt werden.
  • Standards bei Prozessen und Software sparen Kosten und ermöglichen Synergien. Die ANLEI-Service GmbH soll ihre Kunden hierbei unterstützen, aber trotzdem notwendige individuelle Kundenwünsche umsetzen. Wo es möglich ist, setzen wir auf offene Schnittstellen, um Interoperabilität und Innovation zu fördern.
  • Unser Ziel ist es, dass unsere Software auch durch neue Technologien wie maschinelles Lernen oder generative künstliche Intelligenz zur Beschleunigung von Prozessen und zur Entlastung der Nutzerinnen und Nutzer beiträgt.
  • Wir unterstützen die ANLEI-Service GmbH bei der Gewinnung neuer Kunden. Dies hilft bei der Refinanzierung der getätigten Investitionen und der Hebung von Synergieeffekten. Auch die Kosten für zukünftige Weiterentwicklungen können so von einer breiteren Basis getragen werden.
  • Das vorhandene Wissen der ANLEI-Service GmbH in Fragen der digitalen Barrierefreiheit wollen wir auch anderen öffentlichen Nutzern als Beratungsdienstleistung anbieten.
  • Damit sollen die Ziele der Kunden (LWV Hessen, LWL, LVR) – Unterstützung von behinderten Menschen – auch inhaltlich durch die ANLEI-Service GmbH unterstützt werden.

Gedenkstätten und Archiv

Wir bekennen uns zur Gedenkstättenarbeit in Hadamar sowie in den weiteren Zwischen- und Übergangseinrichtungen ebenso wie zu unserem Archiv und den historischen Sammlungen. Deren Arbeit werden wir weiter intensivieren und miteinander verknüpfen. Auch für die Friedhöfe wollen wir würdevolle Konzepte der Erinnerungskultur entwickeln. Gleiches gilt für das ehemalige Kinderkrankenhaus in Idstein.

Gedenkstätten

  • Mit seiner Gründung 1953 übernahm der LWV Hessen von seinen Rechtsvorgängern Einrichtungen, die von den Nationalsozialisten für die Ermordung von mehr als 20.000 kranken und behinderten Menschen missbraucht wurden und in die nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen eingebunden waren.
  • Heute erinnern unterschiedlich gestaltete Gedenkorte an die Leiden der Opfer. Sie befinden sich an den Standorten der Tochtergesellschaften der LWV-eigenen Holding Vitos gGmbH in Bad Emstal, Eltville, Friedrichsdorf, Gießen, Hadamar, Haina, Heppenheim, Herborn, Idstein, Marburg, Riedstadt und Weilmünster sowie am Hauptsitz des LWV Hessen im Ständehaus in Kassel.
  • Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zur geschichtlichen Verantwortung dieser Gedenkorte. Wir werden die erforderlichen Finanz- und Sachmittel bereitstellen, um die damit verbundene gesellschaftliche Aufgabe zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln.
  • Die Gedenkstätte Hadamar nimmt dabei eine herausragende Stellung ein. Sie ist der zentrale hessische Ort für die Gedenk- und Erinnerungsarbeit des LWV Hessen.
  • Wir werden die Neukonzeption der Ausstellung und den damit verbundenen Ausbau der Gedenkstätte Hadamar weiterhin fördern und die Erweiterung in enger Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Land Hessen durchführen.
  • Wir unterstützen die vorhandenen Bildungsangebote der Gedenkstätte Hadamar und werden diese nach der Neugestaltung der Gedenkstätte weiter in Kooperation mit Schulen, Universitäten, Institutionen und zivilgesellschaftlichen Initiativen weiter ausbauen. Zudem werden wir dort die digitalen und inklusiven Angebote weiterentwickeln.
  • Auch in Breitenau befindet sich eine weitere bedeutsame Gedenkstätte, deren Arbeit wir unterstützen werden.
  • Die Gedenkarbeit des LWV Hessen werden wir durch den Fachbereich Archiv, Gedenkstätten,
    Historische Sammlungen flankieren und wissenschaftlich betreuen.

Archiv

Das Archiv hat eine hohe Bedeutung für die Aufarbeitung der historischen Vergangenheit, vor allem für die Zeit von 1933 bis 1945 und der Nachkriegszeit auch im Hinblick auf die Heimerziehung. Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zum Erhalt des LWV-Archivs und stellen die hierfür notwendigen finanziellen Mittel für Personal- und Sachkosten zur Verfügung.