Der Landeswohlfahrtsverband Hessen auf einen Blick

Kommunalverband

Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wird als landesweiter Kommunalverband getragen von den Land­kreisen und kreisfreien Städten. In ihrem Auftrag finanziert er soziale Leistungen für behinderte, psychisch kranke sowie Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und unterstützt diese in ihrem Alltag und im Beruf. Beschäftigte des LWV in Kassel, Darmstadt und Wiesbaden stellen das sicher.


Sozialhilfe und Eingliederungshilfe

Eine wachsende Zahl von behinderten Menschen – in 2022 sind es rund 64.800 – hat in Hessen Anspruch auf Unterstüt­zung bei der Alltagsbewältigung. Nach dem Gesetz ist es Aufgabe des LWV, diese Unterstützung zu finanzieren. Dazu gehören vor allem die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Ziel ist, dass Menschen selbstständig und selbstbestimmt leben können. Soweit möglich, sollen sie am gesellschaftlichen Leben in ihrer Gemeinde oder ihrem Stadtviertel teilnehmen und einer Beschäftigung nachgehen können. Der LWV finanziert Unterstützungsleistungen in allen Lebensberei­chen eines Menschen, beim Wohnen, im Freizeitbereich und bei der Arbeit. Dabei ist maßgeblich, welche Ziele der behinderte Mensch mit Unterstützung für sich erreichen will.


Integrationsamt

Das LWV Hessen Integrationsamt ist Partner für über 100.000 berufstätige schwerbehinderte Menschen in Hessen und für deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistungen trägt es dazu bei, die Teilhabe schwerbehinderter und Schwerbehin­derten gleichgestellter Menschen am Arbeitsleben zu sichern. Beschäftigte und Arbeitgeber können Leistungen erhalten, unter anderem für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder für neu geschaffene Arbeits- und Ausbil­dungsplätze. Integrationsfachdienste (IFD) begleiten und unterstützen im Auftrag des Integrationsamtes schwerbehin­derte Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz. Finanziert werden diese Aufgaben über die Ausgleichsabgabe: Nach dem SGB IX müssen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten mindes­tens fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Tun sie das nicht, müssen sie Ausgleichsabgabe zahlen.


Soziale Entschädigung

Ein eigener Fachbereich betreut die in Hessen lebenden Kriegs- und Zivildienstbeschädigten sowie deren Familien­mitglieder und Hinterbliebene. Die Hauptfürsorgestelle des LWV berät diese Menschen und gibt finanzielle Hilfen. Sie ist auch Ansprechpartner für Menschen mit Impfschäden und für Opfer von Gewalttaten, die nach dem Gesetz anerkannt sind.


Schulen und Frühförderung

Mehr als 5.000 Kinder mit besonderem Förderbedarf werden von einer der Frühberatungsstellen, einer Schule oder den überregionalen Beratungs- und Förderzentren des LWV gefördert. Damit diese Jungen und Mädchen ihre Entwick­lungschancen so weit wie möglich entfalten können, sorgt der LWV für die nötigen Räume und die Ausstattung: Er unterhält 15 Förderschulen mit den Schwerpunkten Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Ent­wicklung sowie Schulen für kranke Schülerinnen und Schüler, 4 Internate und 7 interdisziplinäre Frühberatungsstellen. 6 überregionale Beratungs- und Förderzentren begleiten Jungen und Mädchen an Regelschulen. Zugleich unterstützt der LWV die örtlichen Schulträger bei der speziellen Ausstat­tung für stark sehbehinderte, blinde oder hörgeschädigte Kinder, die eine Regelschule besuchen.


Vitos

Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos gGmbH, einer Unternehmensholding, zu der psychiatrische Kliniken für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche und Fachkliniken für Orthopädie, Neurologie sowie Psychosomatik gehören. Vitos betreibt außerdem Kliniken für forensische (gerichtliche) Psychiatrie, in denen psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher behandelt werden. Vitos ist größter Anbieter für die ambulante, teil- und vollstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen in Hessen. Zu Vitos gehören auch Jugendhilfeeinrichtungen und Betreuungsangebote für geistig behinderte Menschen (Zusammengefasst in der gGmbH Vitos Teilhabe) sowie für seelisch behinderte Menschen (begleitende psychiatrische Dienste).


Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das oberste beschließende Gremium des LWV Hessen, sie wird auch das „Hessische Sozialparlament“ genannt. Die 75 Abgeordneten der Verbandsversammlung werden von den Kreistagen der Landkreise bzw. den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte gewählt. Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre, die 17. Wahlperiode hat am 01.11.2021 begonnen. Zur Vorberatung bildet die Verbandsversammlung wie alle Parlamente Fachausschüsse.

Präsident der Verbandsversammlung ist Friedel Kopp.


Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte des LWV. Er ist vergleichbar mit dem Magistrat der Städte und dem Kreisaus­schuss der Landkreise in Hessen. Ihm gehören drei hauptamt­liche Mitglieder und 14 ehrenamtliche Beigeordnete an. Den Vorsitz führt Landesdirektorin Susanne Selbert, ihr Stellvertre­ter ist der Erste Beigeordnete Dr. Andreas Jürgens. Dritter hauptamtlicher Beigeordneter ist Dieter Schütz. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden durch die Verbandsversammlung gewählt.


(Quelle: Landeswohlfahrtsverband Hessen, Öffentlichkeitsarbeit, Kassel 2022; Publikation zum Download)